2017
ProBahn – Presseerklärung: Der Fahrgastverband PRO BAHN, Landesverband NRW sieht in der Konzeption des IC 34 Frankfurt – Siegen – Münster eine Chance, die Region Südwestfalen an den Fernverkehr anzuschließen, ohne den Regionalverkehr deutlich zu verschlechtern. Die Konzeption, den IC möglichst auf ganzer Strecke auch für Nahverkehrsfahrgäste zu öffnen und dafür eine transparent und neutral ermittelte Ausgleichszahlung durch die Aufgabenträger des Nahverkehrs, hier den Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL), zu leisten, die im Ausgleich direkt parallele Fahrten der RE-Linien 16 und 99 einsparen könnten, sei ein ausgewogener Kompromiss zwischen den Interessen von Regionalverkehr und Fernverkehr und zum Vorteil der meisten Fahrgäste. Bedingung hierfür sei ein durchgängiger 2-Stunden-Takt des IC 34 tagsüber, so dass keine Lücken im Fahrplanangebot entstünden. Die Vorteile für Südwestfalen lägen auf der Hand: Direkte Verbindungen von Siegen nach Dortmund (ca. 15 Minuten schneller als heute) und Münster, eine zweite und schnellere zweistündliche Direktverbindung Siegen – Frankfurt, die auch von Fahrgästen nördlich von Siegen umsteigefrei genutzt werden könne. Ebenso entstünden direkte und schnellere Fahrmöglichkeiten aus dem mittelhessischen Raum (Wetzlar, Dillenburg) nach Dortmund und Münster, auch wenn Gießen nicht direkt angefahren würde; hier sei eine zeitlich passende Anschlussverbindung Wetzlar – Gießen erforderlich. Auch die Anschlusssituation in Siegen in der Relation Frankfurt – Köln würde sich gegenüber heute entspannen.PRO BAHN NRW übersieht dabei nicht einzelne Verschlechterungen. So sei bei Ersatz einzelner Fahrten des RE 16 zwischen Siegen und Letmathe durch den IC 34 für die Verbindung Siegen – Hagen ein zusätzlicher Umstieg in Letmathe erforderlich, dasselbe gelte alle zwei Stunden für die Relation Siegen – Gießen, wo ein Umstieg in Wetzlar erforderlich würde. Bei der Abwägung der Vor- und Nachteile überwögen aber die Vorteile ganz deutlich. Notwendig für ein solches Konzept sei eine Vereinbarung über die Anerkennung von Nahverkehrs- und Verbundtickets des Westfalen-, NRW- und RMV-Tarifs im jeweiligen Geltungsbereich, diese müsse auf jeden Fall alle Verbundtickets, auch z. B. das Semesterticket, einbeziehen. Zwar sei die rechtliche Zulässigkeit der Mitfinanzierung von Fernverkehrsleistungen unter Juristen umstritten, beim bislang einzigen Nachprüfungsverfahren, das für die Tarifanerkennung auf der Mitte-Deutschland-Verbindung NRW – Kassel – Thüringen angestrengt worden war, sei eine direkte Beauftragung der DB im Verhandlungsverfahren abgelehnt worden. Die angerufene Vergabekammer Westfalen in Münster bestätigte aber die rechtliche Zulässigkeit, IC-Leistungen für Nahverkehrskunden zu öffnen und forderte die Aufgabenträger auf, die Leistungen im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens auszuschreiben. Um weiteren Spekulationen über die fahrplanmäßige Einbindung des IC 34 in den Fahrplan der bestehenden Linien vorzubeugen, fordert PRO BAHN NRW die DB und die Aufgabenträger auf, den aktuellen Stand der Fahrplankonzepte öffentlich zu machen. Bisher erfolgte Einzelinfos über dafür notwendige Anpassungen im Regionalverkehr seien nur geeignet, Misstrauen zu streuen und Spekulationen über Verschlechterungen anzuheizen. Das sei nach Ansicht von PRO BAHN NRW nicht im Interesse der Fahrgäste. (c) Lothar Ebbers – PRO BAHN NRW e. V. – Pressesprecher
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Redaktion: Achim Walder - Ingrid Walder
Text: Achim Walder und Freunden
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